Meldung der Zeiten aus der eAU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)!
Daten bitte aus dem für Sie ausgedruckten Exemplar von der Praxis entnehmen.
Nur mit korrekt eingetragen Angaben können die Daten von der Krankenkasse abgerufen werden!
Achtung hier keine Meldung abgeben bei Erkrankung eines Kindes!
Hierzu ist weiterhin umgehend eine Attest in Papierform einzureichen.